18. März 2025
https://doi.org/10.55957/COHK9858

Fabian Anger, Markus Handschuh, Florian Straub:
Dringendes Erfordernis einer Aktualisierung der Liste der relevanten Arten für die Ausweisung und das Management von Vogelschutzgebieten gemäß Vogelschutzrichtlinie in Baden-Württemberg. 6 (4) 2025
Die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie (VSR) ist in Deutschland eine fortwährende Aufgabe der Länder. Diese müssen besondere Schutzmaßnahmen für die Arten nach Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 VSR treffen. Welche Arten unter Art. 4 Abs. 2 VSR fallen legt jedes Bundesland selbst fest. Das Land Baden-Württemberg hat seit 2007 trotz starken Veränderungen in der Brutvogelwelt keine Überarbeitung der relevanten Arten nach Art. 4 Abs. 2 VSR vorgenommen. Nach den Kriterien der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) müssten inzwischen neun weitere in Baden-Württemberg brütende Zugvogelarten als relevant nach Art. 4 Abs. 2 VSR eingestuft werden. Zudem muss geprüft werden, welche nicht in Baden-Württemberg brütenden, aber als Rastvögel auftretenden Vogelarten zu ergänzen sein könnten. Vor dem Hintergrund der weltweiten Biodiversitätskrise und der effektiven Umsetzung von Natura 2000 ist dringend eine Aktualisierung der Liste gemäß VSR und daraus abgeleitet die – soweit erforderlich – Neuausweisung, Erweiterung oder inhaltliche Anpassung für Vogelschutzgebiete und dortige Schutzziele notwendig.