15. Februar 2026
https://doi.org/10.55957/EIPD8702
Felix Zitzmann, Lara Diekmann, Charlotte Felmberg, Vera Heimann, Lotta Klawitter, Paul Sterler, Sophia Stoll, Arnhild Harke, Bianca Kielhorn, Benedikt Huster, Jürgen Trautner, Katharina Niemann und Stefan Rüter:
Winterschlafplätze der Waldohreule (Asio otus). Ergebnisse eines 10-jährigen Monitorings und Empfehlungen für den Artenschutz. 7 (2) 2026
Eine Besonderheit der streng geschützten Waldohreule (Asio otus) ist die Bildung von Wintergesellschaften an gemeinschaftlich genutzten Schlafplätzen. Als Winterschlafplätze dienen häufig Nadelbäume im Siedlungsbereich, die teilweise über viele Jahre oder Jahrzehnte genutzt werden. Da Nadelbäumen oft eine geringe ökologische Bedeutung beigemessen wird und Fällarbeiten/Rückschnitte – vor allem zum Schutz von Brutvögeln – oftmals gerade im Winterhalbjahr stattfinden, kann dies zu Konflikten mit dem Artenschutz führen. Um das lokale Wissen über Winterschlafplätze der Waldohreule und den allgemeinen Kenntnisstand über die Eigenschaften ihrer Schlafplätze zu erweitern, wurden im Süden der Region Hannover in den letzten 10 Jahren systematische Erfassungen durchgeführt. In dieser Arbeit werden die Ergebnisse dieses Monitorings zusammengefasst und Empfehlungen für den Artenschutz abgeleitet, die über das untersuchte Gebiet hinaus von hoher Relevanz für den Schutz der Waldohreule sind. Insgesamt wurden 13 Winterschlafplätze erfasst, die größtenteils aus Gruppen von Nadelbäumen bestanden und an denen durchschnittlich 8 Eulen (Min: 1, Max: 35 Eulen) beobachtet wurden. Die genutzten Bäume waren größtenteils Fichten (54 %), gefolgt von Thujen (17 %) und Eiben (12 %). Fast alle Bäume waren unter 15 m hoch (97 %) und standen in max. 10 m Entfernung zu einem Gebäude (98 %). Knapp 90 % der Bäume befanden sich in einer Entfernung von 100–300 m zur offenen Landschaft als potenzielles Jagdgebiet. Bei nur zwei Schlafplätzen konnten in allen fünf Untersuchungsjahren Waldohreulen angetroffen werden, während die anderen Schlafplätze nur in einzelnen Jahren genutzt wurden. Innerhalb von Baumgruppen wurde zudem nicht jeder Baum in jedem Jahr genutzt, sondern die Eulen wechselten zwischen verschiedenen Bäumen. Die Ergebnisse zeigen in Verbindung mit Literaturangaben, dass Waldohreulen regelmäßig eher unscheinbare Nadelbäume als Winterschlafplätze nutzen, Gruppen aus mehreren Bäumen bevorzugen und zwischen einzelnen Bäumen einer Baumgruppe – aber auch zwischen verschiedenen, weiter voneinander entfernten Schlafplätzen – wechseln können. Für den Schutz der Waldohreule bedeutet dies, dass nahezu jeder Nadelbaum im Siedlungsbereich ein potenzieller Winterschlafplatz sein kann und ohne eine vorherige Kontrolle (bspw. vor einer Fällung) ein pauschales Ausschließen einer Nutzung nicht möglich ist. Zum Schutz der Waldohreule und zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG empfehlen wir insbesondere i) die Erfassung und Inventarisierung von Winterschlafplätzen als Grundlage für deren Schutz und ii) Maßnahmen zur Umweltbildung, Information und Sensibilisierung der Bevölkerung/AnwohnerInnen. Auch iii) Baumschutzsatzungen, in denen auf mögliche artenschutzrechtliche Konflikte hingewiesen werden sollte, stellen ein wichtiges Instrument zum Schutz von Schlafplätzen der Waldohreule dar. Darüber hinaus ist zum Schutz von Winterschlafplätzen bei Eingriffen iv) das Vermeidungsgebot konsequent anzuwenden und v) bei unvermeidbaren Fällungen sollte die Durchführung der Arbeiten möglichst außerhalb der winterlichen Nutzungsperiode der Eulen erfolgen.
