23. Dezember 2021

https://doi.org/10.55957/OZIT2246

Jürgen Trautner, Heinrich Reck, Johannes Mayer und Klaus Müller-Pfannenstiel:
Tierarten und Artengruppen von allgemeiner und 
von besonderer Planungsrelevanz
Empfehlungen für eine sachgerechte und rechtskonforme Definition zur Anwendung bei der Bewertung und Bewältigung von Eingriffen in Natur und Landschaft. 2 (4) 2021

Der derzeitige Fokus bei der Einordnung v. a. „besonders planungsrelevanter Arten“ auf ihren europarechtlich begründeten Schutzstatus führt dazu, dass der Schutz sehr vieler anderer gefährdeter Arten, darunter auch solcher, für die Deutschland besondere Schutzverantwortung hat, vernachlässigt wird. Insoweit wird hierdurch die Sicherung der Biologischen Vielfalt im Rahmen der Eingriffsbewältigung gefährdet. Dies gilt auch, soweit der funktionale (arten- und populationsbezogene) Lebensraumverbund nicht ausreichend berücksichtigt wird. Rechtlich und fachlich ist eine sachgerechte Berücksichtigung aller wildlebenden Tiere, der erforderlichen Wanderungen von Tieren zwischen Lebensräumen und der Funktionen dieser Tiere im Naturhaushalt u. a. dahingehend gefordert, ausreichend Lebensräume bzw. ausreichenden Biotopverbund für die Sicherung der Artenvielfalt bzw. überlebensfähiger Populationen bereit zu stellen. Dem jeweiligen Gefährdungsgrad kommt hierbei im Rahmen der Planung ebenso wie bei der Abwägung (auch etwa im Fall unlösbarer Zielkonflikte oder bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen) besondere Bedeutung zu. Hier sind entsprechende Daten regelmäßig entscheidungserheblich.
Bei der Auswahl besonders planungsrelevanter Tierarten stehen neben gefährdeten Arten solche mit besonderer Bedeutung für den Lebensraumverbund, mit Schlüsselfunktionen für Lebensraumqualität und -dynamik sowie seltene Arten mit vorhabenbezogener Gefährdung naturschutzfachlich im Mittelpunkt. Hinzu kommen Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten und charakteristische Arten von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im arten- oder gebietsschutzrechtlichen Kontext sowie zur Vermeidung von Umweltschäden, soweit diese Arten nicht ohnehin bereits zu den gefährdeten zu rechnen sind. Innerhalb dieser Gruppen kommt Arten, für die Deutschland eine erhöhte Verantwortlichkeit für ihren weltweiten Schutz innehat, eine nochmals herausgehobene Bedeutung zu, jedenfalls soweit bereits eine Gefährdung vorliegt oder projektbezogen eintritt. Die zu berücksichtigende Auswahl wird durch verschiedene grundsätzliche Aspekte (etwa Kenntnisstand zu Artengruppen, Repräsentanz durch allgemeine Biotopschutz- und Entwicklungsmaßnahmen) begrenzt und fallspezifisch durch naturräumliche Gegebenheiten sowie Projekteigenschaften modifiziert. Zur Auswahl von Tierarten und Tierartengruppen und zu sonstigen Indikatoren der Biologischen Vielfalt, die im Rahmen der Eingriffsbewältigung erfasst werden müssen, um die planungsrelevanten Artenvorkommen und Funktionen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erkennen oder zu berücksichtigen, liegen teils bereits praktikable und angemessene Vorschläge vor. Diese sind jedoch in einen modifizierten Gesamtrahmen zu stellen, zu aktualisieren und durch spezifische Referenzlisten zu ergänzen. Auch bisher empfohlene Erfassungsmethoden können teilweise anzupassen sein. Hierzu werden aktuell im Hinblick auf die verbesserte Berücksichtigung des Schutzes von Insekten (Vorhaben PLAIN) und auf die Sicherung funktionsfähiger ökologischer Netze (Vorhaben LEP) Beiträge erarbeitet.

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https://doi.org/10.55957/AVWZ5544